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Höhere Vergütung bei besonderen Fachkenntnissen eines Betreuers

Ein Betreuer kann eine höhere Vergütung verlangen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die ihm die Aufgaben der Betreuung besonders qualifiziert erledigen lassen.


Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind solche Fachkenntnisse, die den Umgang mit mit den Betreuten fördern und das Verständnis für die besondere Situation des Betreuten, mithin von psychisch Kranken und Behinderten fördern.

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger kann dem Betreuer die für eine besonders qualifizierte Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse vermitteln.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 143 19 vom 18.10.2020
[bns]
 

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