E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Das Gericht muss sich bei der Anordnung einer Betreuung einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschaffen

In einem Verfahren auf Anordnung einer Betreuung hat das Gericht den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören.

Es hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Diesen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in der Regel in dessen üblicher Umgebung verschaffen

Die erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, mithin sich der Betroffene auf die Situation einstellen konnte und sich entsprechend zur Sache äußern kann.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 6/20 vom 06.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-22 wid-29 drtm-bns 2024-12-22