E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Auskunft kann auch in einer anderen Sprache erfüllt werden

Der Wert des Beschwerdegegenstands richtet sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers.

Ist es das Anliegen eines Beschwerdeführers, in einem Unterhaltsverfahren die für die Unterhaltsberechnung erforderliche Auskunft nicht zu erteilen, so orientiert sich der Beschwerdewert an dem Zeitaufwand, die begehrte Auskunft nicht zu erteilen.

Von dem auskunftspflichtigen Unterhaltsschuldner ist eine in sich geschlossene, schriftliche und systematische Aufstellung der erforderlichen Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vorzulegen, die es dem Unterhaltsberechtigten ermöglicht, seinen Unterhaltsanspruch ohne übermäßigen Arbeitsaufwand zu berechnen.

Dem Gesetz lässt sich dabei aber nicht entnehmen, dass die vorzulegende Auskunft zwingend in deutscher Sprache verfasst oder dahin übersetzt sein müsste. Ist der Unterhaltsschuldner der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, darf er die Auskunft deshalb auch in einer fremden Sprache erteilen, wenn der Unterhaltsberechtigte über ein genügendes Leseverständnis in dieser Sprache verfügt. Für die Erforderlichkeit der Übersetzung fremdsprachiger Belege gelten keine grundlegend anderen Maßstäbe. Nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzt, um die ihm überlassenen und in einer ausländischen Sprache verfassten Belege ohne größeren Arbeitsaufwand auswerten zu können, kann er nach Treu und Glauben deren Übersetzung von dem Unterhaltsschuldner verlangen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 578 19 vom 11.03.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-04 wid-29 drtm-bns 2024-12-04