E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kosten eines Auslandsstudiums fallen unter den unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf

Bei den Kosten die für ein teilweises oder vollständiges Auslandsstudium anfallen, wie beispielsweise Studiengebühren oder allgemeinen Kosten, die während eines Auslandsaufenthaltes anfallen, handelt es sich um unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf, der von den unterhaltspflichtigen Eltern nur zu tragen ist, wenn zwischen ihnen und dem Kind eine entsprechende vorhergehende Absprache stattgefunden hat oder die Mehrbelastung für die Eltern zumutbar ist und der Auslandsaufenthalt geeignet ist, das vom Kind verfolgte Ausbildungsziel zu erreichen und der Unterhaltsbedarf insgesamt angemessen ist.


Eine Absprache über die Finanzierung eines Auslandsstudiums bzw. einzelner Auslandssemester kann nicht alleine daraus hergeleitet werden, dass das Kind ein englischsprachiges Gymnasium besucht hat und ein Auslandsstudium im englischsprachigem Raum anstrebt.
 
Kammergericht, Urteil KG 17 WF 232 12 vom 18.09.2012
Normen: BGB §§ 1610, 1612a
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22