Haben sich Eltern getrennt oder leben in Scheidung, teilen sich Eltern oft das Sorgerecht für gemeinsame Kinder (gemeinsames Sorgerecht). Dann sind beide Elternteile verpflichtet, zum Wohl des Kindes Entscheidungen zu treffen. Das gilt auch im Hinblick auf die Freizeitgestaltung, z. B. wenn es um Urlaubsreisen geht. Gerade vor den Ferien oder vor langen Wochenenden mit Brückentag entsteht dann aber oft Streit zwischen den Eltern: Wer entscheidet, mit wem das Kind wohin wegfährt – für ein paar Tage oder auch mehrere Wochen?
Das Gesetz hat für diese Situation eine Regelung geschaffen, die sich in § 1687 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) findet: Teilen sich Eltern das gemeinsame Sorgerecht und leben getrennt, müssen sie wichtige Entscheidungen für das Kind grundsätzlich gemeinsam treffen. Alleingänge in wichtigen Angelegenheiten verbietet damit das Gesetz. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Alltagsentscheidungen darf ein Elternteil aber natürlich alleine treffen, da sonst ein normaler Alltag nicht möglich wäre.
Geht es um einen längeren Urlaub oder einen Kurztrip übers Wochenende ans Meer oder in die Berge, stellt sich dann schnell die Frage: Ist die Entscheidung darüber eine Alltagsentscheidung, die ein Elternteil alleine treffen darf? Die Antwort lautet: Grundsätzlich nein – Entscheidungen über Reisen müssen getrennt lebende Eltern grundsätzlich gemeinsam treffen. Reisen des einen Elternteils ohne den anderen Elternteil sind deshalb grundsätzlich nur möglich, wenn beide Elternteile einverstanden sind.
Natürlich ist aber auch hier der Einzelfall entscheidend: Eine „sichere“ Fernreise zu Verwandten in Asien ist anders zu bewerten als ein Familienbesuch in einem Krisengebiet. Und ein Tagesausflug in einen Vergnügungspark ist natürlich etwas anderes als ein Kurztrip an einem langen Wochenende: Der Tagesausflug ist eine Alltagsentscheidung und darüber kann ein Elternteil alleine entscheiden. Der Wochenendtrip ans Meer mit dem neuen Partner kann da schon anders zu bewerten sein.
Wie aber kann man sich gegen Schikane zur Wehr setzen, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung zu einem Urlaub nur aus Prinzip verweigert?
Ohne Zustimmung einfach verreisen ist keine gute Idee. Denn so ein Verhalten ist rechtswidrig und kann heftige rechtliche Folgen haben – bis hin zu einem Strafverfahren wegen Kindesentführung.
Deswegen sollte man sich immer darum bemühen die notwendige Zustimmung einzuholen – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung. Denn spricht aus Gründen des Kindeswohls nichts dagegen, dass das Kind mit einem Elternteil verreist, muss der andere Elternteil seine Zustimmung erteilen. Erteilt der andere Elternteil seine Zustimmung dann nicht, muss das Familiengericht im Zweifel entscheiden: Entweder wird der andere Elternteil verurteilt, seine Zustimmung zu geben oder auf Antrag wird die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil alleine übertragen.
Streit sollte es unter getrennt lebenden Erwachsenen möglichst wenig geben – vor allem wenn es um die Kinder geht. Deswegen ist es sinnvoll nach einer Trennung über eine sog. Sorgerechtsvereinbarung nachzudenken. Denn hier kann geklärt werden, wer vom anderen Partner für welchen Fall eine Zustimmung benötigt, für welchen Fall aber auch nicht – selbst, wenn das Gesetz eine Zustimmung vorsehen würde. Eine solche Vereinbarung ist dann im Sinne aller, denn sie hilft Streit zu vermeiden, und zwar nicht nur wenn es um Urlaub geht.
Ihr Ex-Partner verweigert aus Prinzip die Zustimmung zu einem anstehenden Urlaub mit dem gemeinsamen Kind? Sie wollen mit Ihrem Ex-Partner endlich eine brauchbare Regelung darüber treffen, wer mit dem Kind wann und wie in den Urlaub fahren darf? Kontaktieren Sie mich – gemeinsam finden wir eine Lösung!