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29.08.2017

Nach der Trennung: Wer entscheidet über Schulwahl?

Auf welche weiterführende Schule ein Kind gehen soll, ist für den weiteren Lebensweg eines Kindes nicht unwichtig. Häufig sind Eltern sich aber nicht darüber einig, ob das Kind z. B. eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen soll oder darüber, auf welche Schule eines Schultyps es gehen soll. Leben die Eltern zusammen, findet man aber in der Regel eine einvernehmliche Lösung.

Anders sieht das oft aus, wenn Eltern eines Kindes getrennt leben. Eine Einigung ist dann oft unmöglich. Aber wer entscheidet in einer solchen Situation über die Schulwahl, wenn die Eltern nach wie vor das gemeinsame Sorgerecht haben? Der Elternteil, bei dem das Kind lebt? 

Gemeinsames Sorgerecht

Sind Eltern eines Kindes miteinander verheiratet, wenn das Kind zur Welt kommt, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Bei unverheirateten Eltern sieht das zunächst anders aus: Hier hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Nur wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt und Mutter und Vater eine Sorgerechtserklärung abgeben, steht unverheirateten Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Folge des gemeinsamen Sorgerechts ist, dass beide Elternteile die elterliche Sorge einvernehmlich zum Wohl des Kindes ausüben müssen. Sind Eltern unterschiedlicher Auffassung, müssen sie versuchen, sich zu einigen, vor allem wenn es um wichtige Entscheidungen für das Kind geht.

Trennung & gemeinsames Sorgerecht

Eine Trennung – ob bei verheirateten oder unverheirateten Eltern – hat auf das gemeinsame Sorgerecht keine Auswirkungen. Auch nach einer Trennung müssen Eltern sich einigen, wenn es um wichtige Entscheidungen für das Kind geht.

Nur bei alltäglichen Entscheidungen darf der Elternteil Dinge alleine entscheiden, z. B. wenn es um die Schlafenszeit für das Kind geht oder welche Sendungen es im Fernsehen ansehen darf. Anders ist das bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind, also z. B. wenn es um Fragen der medizinischen Versorgung (Impfung etc.) geht. Hier müssen sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht auch nach einer Trennung einigen.  

Weiterführende Schule & Fächerkombination

Eine wichtige Entscheidung für das Leben eines Kindes in diesem Sinne ist auch, auf welche weiterführende Schule ein Kind geht, denn Schule und Schulart können Eltern frei wählen. Außerdem müssen sich Eltern darüber einigen, in welchen Fächern das Kind unterrichtet werden soll. Denn beide Punkte sind enorm wichtig für das Kind. Ist eine Einigung nicht möglich, können Eltern sich an das Jugendamt wenden und um Unterstützung bei der Entscheidung bitten.

Im Zweifel entscheidet das Familiengericht

Ist eine Einigung über die Schulwahl auch mithilfe des Jugendamtes nicht möglich, muss das Familiengericht entscheiden (§1628 BGB). Das Familiengericht übernimmt allerdings nicht die Entscheidung selbst. Es überträgt einem Elternteil die Befugnis, die Schulwahl alleine zu treffen. Der Elternteil, der diese Entscheidung nach Auffassung des Gerichts am besten im Sinne des Kindeswohles treffen kann, erhält vom Gericht die alleinige Entscheidungsbefugnis bzgl. der Schulwahl. In welchem Haushalt das Kind lebt, hat darauf grundsätzlich keinen Einfluss.

Fazit

Schuldbildung und Fächerkombinationen sind enorm wichtig für ein Kind – oft wird hier die Entscheidung zwischen Förderung und Überforderung getroffen. Denn nicht jedes Kind eignet sich für jede Schulform. Wenn Sie sich aber mit Ihrem Ex-Partner trotz aller Bemühungen nicht auf eine weiterführende Schule einigen können, bleibt nur der Weg zum Familiengericht.   

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